Excessive Grunting bezeichnet im Tennis Schlaglaute, die als übermäßig oder störend wahrgenommen werden. Der Ausdruck beschreibt keine exakt messbare eigene Schlagtechnik und auch keine Regelkategorie mit festem Lautstärkegrenzwert. Ob ein Schlaglaut als übermäßig gilt, hängt vielmehr von Dauer, Zeitpunkt und Wirkung im konkreten Spielkontext ab.
Ein hörbarer Laut kann beim kräftigen Ausatmen entstehen und Teil des individuellen Bewegungsrhythmus sein. Dieses neutrale Phänomen heißt Grunting. Aus Lautstärke allein folgt deshalb noch kein Verstoß. Ebenso wenig lässt sich ohne belastbaren Einzelfall unterstellen, ein Spieler setze das Geräusch absichtlich zur Ablenkung ein.
Regeltechnisch relevant wird eine Lautäußerung, wenn sie den Gegner behindert und von den zuständigen Offiziellen entsprechend beurteilt wird. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob die Störung als unbeabsichtigt oder absichtlich gilt; die konkrete Folge richtet sich nach dem anwendbaren Regelwerk und der Wettbewerbsordnung. Eine unabsichtliche Behinderung kann anders behandelt werden als eine absichtliche, die einen Punktverlust nach sich ziehen kann.
Eine universelle Dezibelzahl, ab der Grunting automatisch „excessive“ wäre, gibt es im allgemeinen Tennisregelwerk nicht. Auch starre Aussagen zu Verwarnungen oder Strafstufen wären irreführend, weil Verfahren zwischen Wettbewerben abweichen können. Der Begriff markiert daher eine mögliche Grenze zwischen normalem Schlaglaut und im Einzelfall festgestellter Behinderung.